Schulbezirk & Schulbezirkswechsel bei Grundschulen in RLP

Jeder Schüler einer Grundschule in Rheinland-Pfalz ist einem Schulbezirk und darüber einer bestimmten Grundschule zugewiesen.

Hierbei kann es allgemein zu Problemen kommen, weil man beispielsweise über den Schulbezirk einer Grundschule zugewiesen ist, die nur eine Kernzeitbetreuung bis 14h anbietet, während man eine Ganztagsbetreuung benötigt, weil beide Eltern ganztags berufstätig sind.

Immer häufiger kommt es aber zu Konstellationen, bei denen man aus den verschiedensten Gründen die durch Schulbezirk zugewiesene Grundschule nicht besuchen möchte, weil diese einen schlechten Ruf hat – oder unbedingt in eine andere Grundschule möchte, weil diese einen guten Ruf hat.

In diesen Fällen gibt es in Foren oftmals recht fragwürdige Ratschläge mit Fake-Wohnsitzen und anderen recht offensichtlichen Ausreden, die dann auch häufig rasch auffliegen, weil es ja nicht so ist, dass man beim Schulamt darauf wartet, sich beliebig reinlegen zu lassen, sondern die Mitarbeiter mit dem Leuchtstift genau schauen, ob die Darstellungen schlüssig sind…

Schulbezirkswechsel sind demnach nicht so einfach, wie sie oft in Foren beschrieben werden mit „mach mal so und so…“

Anwalt für Schulrecht - Rheinland-Pfalz

Hinweis zur besseren Übersicht:

Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz

Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Schulbezirkswechsel Baden-Württemberg

Gastschulantrag Bayern

Gestattungsantrag Hessen

Schulbezirkswechsel Niedersachsen

und Schulwechsel NRW

Hinweis zur besseren Übersicht:

Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz

Anwalt für Schulrecht - Rheinland-Pfalz

Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Schulbezirkswechsel Baden-Württemberg

Gastschulantrag Bayern

Gastschulantrag Hessen

Schulbezirkswechsel Niedersachsen

und Schulwechsel NRW

Anwalt für Schulrecht - Paragraph

Gesetzliche Regelungen für Schulbezirke & Antrag auf Schulbezirkswechsel in § 62 Schulgesetz Rheinland-Pfalz

Der Gesetzgeber hat in den § 62 SchulG RLP zur Schulwahl in Rheinland-Pfalz folgende Regelungen getroffen:

  • 62 SchulG RLP Schulbezirke
    (1) Die Schulbehörde legt für jede Grundschule, bei Grundschulen mit mehreren Standorten für jeden Standort, im Einvernehmen, für jede Berufsschule im Benehmen mit dem Schulträger ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulbezirk fest; Schulbezirke können bei Berufsschulen auch für einzelne Fachklassen festgelegt werden. Wird ein Einvernehmen nicht erzielt, kann der Schulbezirk von der Schulbehörde festgelegt werden, wenn die oberste Schulbehörde ein dringendes öffentliches Interesse feststellt.
    (2) Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen. Gleiches gilt für den Standort einer Grundschule. Aus wichtigem Grund kann die Schulleiterin oder der Schulleiter auf Antrag der Eltern eine Schülerin oder einen Schüler an einem anderen Standort aufnehmen oder im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter der aufnehmenden Schule einer anderen Grundschule zuweisen. Die Schulbehörde kann aus wichtigem pädagogischen oder organisatorischen Grund Zuweisungen vornehmen.
    (3) …
Anwalt für Schulrecht - Info

Bildung von Schulbezirken

Ein Schulbezirk besteht demnach in Rheinland-Pfalz nicht automatisch, sondern die Schulbehörde muss Schulbezirke bilden, d.h. es können auch Fehler gemacht werden, die ich gerne für Sie nachprüfen kann.

Anwalt für Schulrecht - Info

Der Antrag auf Schulbezirkswechsel bei der Einschulung

Bestehen wirksame Schulbezirke dann bedarf es eines Antrags auf Schulbezirkswechsel, der das Vorliegen eines „wichtigen Grundes“ voraussetzt.

Dies ist durchaus eng zu verstehen, da man sich ja nicht die bessere Schule aussuchen soll, d.h. was alle betrifft, ist kein wichtiger Grund!

Wichtige Gründe sind auch nicht der Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Wunschschule, da man sich auf diese Weise ja durch die freie Kindergartenwahl auch die Schule der Wahl aussuchen könnte…

Auch Schulwege mögen auf den ersten Blick gefährlich erscheinen, ob dies für einen Schulbezirkswechsel eine rechtlich relevante Rolle spielt, ist aber eine andere Frage…

Meist spielen wichtige Gründe im Bereich der Betreuung des Kindes eine Rolle, aber auch dies ist kein Automatismus, sondern muss ganz eindeutig dargestellt werden, da sich hier rasch Widersprüche, Unklarheiten etc. ergeben.

D.h. wichtige Gründe sind nicht so einfach darstellbar, wie dies in Foren oftmals beschrieben wird. Die Schulämter prüfen sehr genau nach, ob etwas nur vorgeschoben ist und suchen nach Schwachpunkten/ Widersprüchen in der Antragsbegründung und solche gibt es fast immer, wie ich aus zahlreichen Anfragen weiß, bei denen sich Eltern teils in ihr Unglück redeten, so dass man Ihnen rasch gar nichts mehr glaubte.

Wenn es also um einen Antrag auf Schulbezirkswechsel geht, dann muss dieser für die beteiligten Grundschulen und das Schulamt ohne weiteres inhaltlich verständlich und frei von Widersprüchen sein. In eigenen Angelegenheiten wird man da schnell betriebsblind und unterliegt der Fehlannahme, dass ein solcher Antrag wohlwollend betrachtet wird.

Kurzum: Ein solcher Antrag sollte möglichst wasserdicht sein und das ist alles andere als einfach. Ich kann Ihnen gerne bei solchen Anträgen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Rufen Sie mich einfach kurz an, dann sprechen wir dies durch.

Anwalt für Schulrecht - Info

Der Antrag auf Schulbezirkswechsel nach der Einschulung

Auch wer später die Grundschule wechseln möchte, der unterliegt nach wie vor den Anforderungen an Schulbezirkswechsel.

Dass man generell mit der Schule unzufrieden ist, reicht jedenfalls nicht aus. Nur gravierende Gründe werden anerkannt.

Und selbst wenn diese vorliegen, gestalten sich spätere Anträge auf Schulbezirkswechsel in eine andere Grundschule als sehr schwierig, da es wirklich gravierende Dinge wie Mobbing offiziell nicht gibt bzw. geben darf und Schulen deshalb versuchen, Eltern bei entsprechenden Anträgen auf Schulbezirkswechsel abzubügeln, damit der eigene Ruf gewahrt wird…

Nachträgliche Schulbezirkswechsel sind in der Praxis demnach noch komplizierter als solche bei der Einschulung.

Anwalt für Schulrecht - Frag den Anwalt

Ich habe noch Fragen zum Schulbezirkswechsel in Rheinland-Pfalz

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps für einen Schulbezirkswechsel geben. Natürlich kann ich Ihren Fall auch gerne in ganz RLP übernehmen.

 

Top-Anwalt, ausgezeichnet & empfohlen, beratung.de, das Expertenportal

Gewinnen Sie auf www.anwalt.de/andreas-zoller anhand der Bewertungstexte einen Eindruck meines Themenspektrums und meiner Arbeitsweise. Die zahlreichen Top-Bewertungen durch meine Mandanten zeigen, dass diese mit der raschen und kompetenten Bearbeitung äußerst zufrieden sind.

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner