Schulbezirkswechsel bei Grundschulen, Aufnahme in die 5. Klasse oder spätere Wechsel bei IGS, Realschule plus oder Gymnasium

Die „richtige“ Schule wird bei der Einschulung oder dem Wechsel in eine IGS, Realschule plus oder ein Gymnasium aus vielen Gründen immer wichtiger:

  • Bei Grundschulen vor allem unter der Erwägung, dass man zwangsläufig einem Schulbezirk zugeordnet wird, so dass man mit etwas Pech einer katastrophalen Schule zugeordnet werden kann.
  • Bei IGS, Realschule plus und Gymnasium hat man zwar freie Schulwahl, hier unterscheiden sich Schulen aber inzwischen mitunter was die Sprachenfolge, Zusatzangebote etc. anbelangt.

Und liegen diese Gründe nicht bereits bei der Einschulung oder der Aufnahme in die Klasse 5 vor, so können sich auch später noch Gründe für einen Schulwechsel ergeben.

  • Probleme mit Lehrern,
  • Mobbing in der Schule,
  • wenn der Schüler sich besser oder schlechter entwickelt, so dass er die Schulform wechseln möchte,

Nachfolgend sehen Sie einen Überblick über die wichtigsten Themenbereiche anlässlich der Aufnahme in die Wunschschule oder eines späteren Schulwechsels, die anlässlich meiner Tätigkeit als Anwalt für Schulrecht immer wieder relevant werden.

Solche allgemeinen Informationen ersetzen selbstverständlich keine individuelle Betrachtung des konkreten Falles. Natürlich können Sie mich deshalb auch für eine Erstberatung kontaktieren bzw. übernehme ich Ihren Fall auch direkt gegenüber Schulen/Schulbehörden und Gerichten!

Anwalt für Schulrecht - Rheinland-Pfalz

Hinweis zur besseren Übersicht:

Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz

Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Wunschschule Baden-Württemberg

Wunschschule Bayern

Wunschschule Hessen

Wunschschule Niedersachsen

und Wunschschule NRW

Hinweis zur besseren Übersicht:

Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz

Anwalt für Schulrecht - Rheinland-Pfalz

Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Wunschschule Baden-Württemberg

Wunschschule Bayern

Wunschschule Hessen

Wunschschule Niedersachsen

und Wunschschule NRW

Wie sind die Regeln für Schulbezirke und Schulbezirkswechsel sowie sonstige Schulwechsel in Rheinland-Pfalz (RLP)?

In Rheinland-Pfalz gibt es für die Grundschulen Schulbezirke, die in § 62 Schulgesetz Rheinland-Pfalz geregelt sind. Auch die Regelungen für Schulbezirkswechsel an eine andere Schule sind in § 62 SchulG RLP geregelt.

Gem. § 10 Übergreifende Schulordnung Rheinland-Pfalz sind weiterführende Schulen demgegenüber grundsätzlich Wahlschulen, es sei denn, es wurden Einzugsbereiche gebildet. Für die Aufnahme finden sich Regelungen in § 13 ÜSchO RLP für die integrierten Gesamtschulen (IGS RLP) und gem. § 19 ÜSchO RLP für spätere Schullaufbahnwechsel in der Orientierungsstufe.

Anwalt für Schulrecht - Info

Antrag auf Schulbezirkswechsel bei Grundschulen in Rheinland-Pfalz

Der Besuch der Wunschschule ist bei Grundschulen in Rheinland-Pfalz durch die Festlegung durch Schulbezirke erheblich erschwert. Man muss grundsätzliche die Schule besuchen, in der man wohnt – außer es gelingt, dass man einen Antrag auf Schulbezirkswechsel bewilligt bekommt.

Gleiches gilt, wenn man später die Grundschule wechseln möchte.

Näheres dazu unter dem Link Grundschule & Schulbezirkswechsel RLP

Anwalt für Schulrecht - Info

Aufnahme IGS, Realschule plus und Gymnasium in Rheinland-Pfalz

Wer in die 5. Klasse einer IGS, einer Realschule plus oder eines Gymnasiums wechselt, hat zumindest nicht mehr mit Schulbezirken zu kämpfen und kann sich – grundsätzlich – in seiner Wunschschule anmelden. Ob man in der Wunschschule dann angenommen wird, ist eine andere Frage, wenn es mehr Bewerber als Schulplätze gibt, d.h. die Aufnahmekapazität überschritten wird.

Neben dem Wechsel auf die Wunschschule in der 5. Klasse kann es natürlich auch später zu Situationen kommen, bei denen man die Schule wechseln möchte. Wechselt man nur die Schulform, gibt es meist keine Probleme, solange die aufnehmende Schule Kapazitäten aufweist und nicht die Fächerreihenfolge dem entgegensteht. Will man indes zugleich die Schulform wechseln, dann wird es schwieriger.

Näheres erfahren Sie unter dem Link Aufnahme Klasse 5 & Schulwechsel bei IGS, Realschule plus und Gymnasien und Schulwechsel.

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner