Realschulabschluss und Abitur in Rheinland-Pfalz

Bei Schulabschlüssen wie dem Realschulabschluss und dem Abitur gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, weswegen man durchfallen kann.

Wo findet man Regelungen für den Realschulabschluss und das Abitur?

Der Realschulabschluss ist in der Übergreifenden Schulordnung geregelt, das Abitur in der Abiturprüfungsordnung Rheinland-Pfalz.

Die Gründe, warum man den Realschulabschluss oder das Abitur nicht oder nicht in der gewünschten Form besteht, sind vielfältig. Während es beim Realschulabschluss meist um die Prüfung geht, sind beim Gymnasium neben der Abiturprüfung vor allem auch die sogenannten Unterkurse praktisch relevant, die sich mitunter erst im letzten Moment realisieren…

Wie kann man sich gegen das Nichtbestehen des Realschulabschluss oder des Abiturs in Rheinland-Pfalz wehren?

Allgemein gilt: Man sollte auch bei beim Realschulabschluss und dem Abitur in RLP sofort handeln, denn je länger der Fall vor sich hinplätschert, desto mehr nähert man sich den Sommerferien an und dann gelten Lehrer für bis zu 6 Wochen nicht als erreichbar und man befindet sich rasch im neuen Schuljahr.

Ich kann Sie als erfahrender Anwalt im Schulrecht bei Widerspruchsverfahren gegen das Nichtbestehen des Realschulabschlusses und des Abiturs gerne unterstützen.  Als besonderen Service biete ich die Vermittlung einer Klausurenkontrolle in den meisten Fächern durch fachkundige Lehrkräfte an, wenn man den Eindruck hat, bei einigen Prüfungsarbeiten ist es nicht mit rechten Dingen zugegangen…

Anwalt für Schulrecht - Rheinland-Pfalz

Hinweis zur besseren Übersicht:

Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz

Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Realschulabschluss und Abitur Baden-Württemberg

Realschulabschluss und Abitur Bayern

Realschulabschluss und Abitur Hessen

Realschulabschluss und Abitur Niedersachsen

und Realschulabschluss und Abitur NRW

Hinweis zur besseren Übersicht:

Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz

Anwalt für Schulrecht - Rheinland-Pfalz
Anwalt für Schulrecht - Info

Was mache ich, wenn ich durch die Realschulabschlussprüfung oder das Abitur gefallen bin in Rheinland-Pfalz?

Zunächst einmal ist es sehr wichtig, die Grundlagen zu sichern. Dabei kann ich Ihnen gerne helfen:

  • Rufen Sie mich an, damit ich im Wege der Akteneinsicht die Klausuren erhalte, wegen der man durch den Realschulabschluss oder das Abitur gefallen ist.
  • Sollte es an mündlichen Prüfungen gelegen haben, dass man durch den Realschulabschluss oder das Abitur gefallen ist, dann sollte man immer ein Gedächtnisprotokoll anfertigen.

Wir überprüfen dann gemeinsam, welche Erfolgsaussichten bestehen. Ich arbeite mit Spezialisten zusammen, die zudem zusätzlich eine fachkundige Überprüfung durchführen können. Rufen Sie mich einfach an!

Anwalt für Schulrecht - Frag den Anwalt

Ich habe noch Fragen zur Abiturprüfung und dem Realschulabschluss in Rheinland-Pfalz

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich mit Ihnen erst einmal Chancen und Risiken durchgehen und wenn Sie es wünschen, natürlich auch den kompletten Fall übernehmen.

 

Top-Anwalt, ausgezeichnet & empfohlen, beratung.de, das Expertenportal

Gewinnen Sie auf www.anwalt.de/andreas-zoller anhand der Bewertungstexte einen Eindruck meines Themenspektrums und meiner Arbeitsweise. Die zahlreichen Top-Bewertungen durch meine Mandanten zeigen, dass diese mit der raschen und kompetenten Bearbeitung äußerst zufrieden sind.

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner